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	<title>Laserschutzbrille - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-07-23T10:16:00Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Laserpedia</subtitle>
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		<id>https://laserpedia.de/index.php?title=Laserschutzbrille&amp;diff=533&amp;oldid=prev</id>
		<title>Cheff: Neuer Artikel: Laserschutzbrille – Normen, Auswahl, Kennzeichnung</title>
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		<updated>2026-07-23T06:28:49Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Neuer Artikel: Laserschutzbrille – Normen, Auswahl, Kennzeichnung&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;{{#seo:|title=Laserschutzbrille: Normen (EN 207/EN 208), Schutzstufen und Auswahl|description=Laserschutzbrille als persönliche Schutzausrüstung gegen Laserstrahlung: Kennzeichnung nach EN 207 und EN 208, Schutzstufen L1 bis L10, Auswahl nach Wellenlänge und Betriebsart sowie der häufige Irrtum vom Universalschutz.}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Laserschutzbrille&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; ist eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) zum Schutz der Augen vor direkter, reflektierter oder gestreuter Laserstrahlung. Sie bildet die letzte Stufe der Schutzhierarchie im Umgang mit Lasereinrichtungen: Vorrang haben stets technische Maßnahmen (Strahleinhausung, Strahlfallen, Verriegelungen) und organisatorische Maßnahmen (Abgrenzung und Kennzeichnung des Laserbereichs, Unterweisung, Bestellung eines Laserschutzbeauftragten). Erst wenn die Bestrahlung des Auges dadurch nicht zuverlässig unter den Grenzwert der zugänglichen Strahlung gesenkt werden kann, wird die Laserschutzbrille als personenbezogene Maßnahme erforderlich. Das betrifft in der Praxis vor allem Lasereinrichtungen der [[Laserklassen|Laserklasse]] 3R, 3B und 4, etwa beim [[Laserschweißen]], [[Laserschneiden]] oder in Materialbearbeitung und Forschung. Grundlagen und Grenzwerte behandelt der Artikel [[Laser Sicherheit]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Schutz beruht auf einem Filter, der die Strahlung im gefährlichen Wellenlängenbereich stark abschwächt, während er im übrigen sichtbaren Bereich möglichst durchlässig bleibt, damit der Arbeitsplatz erkennbar bleibt. Man unterscheidet zwei grundlegend verschiedene Bauarten: die &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Vollschutzbrille&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; (Laser-Schutzbrille nach EN 207), die den Strahl vollständig sperrt, sodass er durch den Filter nicht mehr sichtbar ist, und die &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Justierbrille&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; (Laser-Justierbrille nach EN 208), die einen sichtbaren Strahl nur so weit abschwächt, dass Justierarbeiten mit Blick auf den Strahlfleck möglich bleiben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Laserschutzbrille-Seitenschutz.jpg|mini|hochkant=1.5|Laserschutzbrille mit getönten Gläsern und Seitenschutz; der Schutz gilt nur im aufgedruckten Wellenlängenbereich.]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Normen und Kennzeichnung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Europa gelten zwei Produktnormen. &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;EN 207&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; beschreibt Filter und Brillen für den Vollschutz gegen direkte und reflektierte Strahlung. &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;EN 208&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; beschreibt Justierbrillen, die ausschließlich für sichtbare Laserstrahlung (400 nm bis 700 nm) bestimmt sind und den Strahl auf ein sicheres, aber noch sichtbares Niveau reduzieren (entsprechend etwa der zugänglichen Leistung der [[Laserklassen|Laserklasse]] 2, also höchstens 1 mW). Eine Justierbrille bietet keinen Vollschutz und darf nicht für Arbeiten verwendet werden, bei denen eine dauerhafte Bestrahlung des Auges möglich ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wesentliches Merkmal von EN 207 ist, dass nicht nur die Transmission des Filters geprüft wird, sondern seine Standfestigkeit: Filter und Rahmen müssen der direkten Bestrahlung mindestens 10 Sekunden (Dauerstrich) beziehungsweise 100 Impulse lang standhalten, ohne zu durchbrennen, zu splittern oder durchlässig zu werden. Deshalb ist die europäische Schutzstufe nicht mit der in den USA gebräuchlichen optischen Dichte (OD) gleichzusetzen: Die OD beschreibt nur den Abschwächungsfaktor, die L-Stufe schließt zusätzlich die Zerstörfestigkeit des Materials ein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Kennzeichnung nach EN 207 wird dauerhaft auf den Rahmen aufgebracht und besteht aus mehreren Bestandteilen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|+ Bestandteile der Kennzeichnung nach EN 207&lt;br /&gt;
! Bestandteil !! Beispiel !! Bedeutung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Betriebsart || D, I, R oder M || Kennbuchstabe der geprüften Betriebsart&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Wellenlänge oder Wellenlängenbereich || 630-660 nm || Spektralbereich, für den der Schutz nachgewiesen ist&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Schutzstufe || L5 || Skalennummer L1 bis L10; je höher die Zahl, desto höher der Schutz&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Herstellerkennzeichen || Kürzel oder Logo || Identifikation des Herstellers&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Normnummer || EN 207 || zugrunde liegende Norm&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Konformitätszeichen || CE || CE-Kennzeichnung gemäß PSA-Verordnung (EU) 2016/425&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Brille kann für mehrere Wellenlängen geprüft sein; dann erscheinen mehrere Blöcke nebeneinander, zum Beispiel „D 10600 L5“ für einen [[CO2-Laser]] und zusätzlich „DIR 1064 L4“ für einen [[Festkörperlaser|Nd:YAG-Laser]]. Der Kennbuchstabe der Betriebsart bezieht sich auf die zeitliche Charakteristik der Strahlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|+ Betriebsarten nach EN 207&lt;br /&gt;
! Kennbuchstabe !! Betriebsart !! Impuls- oder Einwirkdauer !! Prüfgröße&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| D || Dauerstrich (continuous wave) || länger als 0,25 s || Leistungsdichte in W/m²&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| I || Impulsbetrieb || 1 µs bis 0,25 s || Energiedichte in J/m²&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| R || Riesenimpuls (gütegeschaltet) || 1 ns bis 1 µs || Energiedichte in J/m²&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| M || modengekoppelt || kürzer als 1 ns || Leistungs- und Energiedichte&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Schutzstufe L1 bis L10 gibt an, welcher Leistungsdichte (Dauerstrich) oder Energiedichte (gepulst) der Filter im angegebenen Wellenlängenbereich standhält. Jede Stufe entspricht dabei ungefähr einer Verzehnfachung der zulässigen Bestrahlung; L10 kennzeichnet den höchsten Schutz. Für Justierbrillen definiert EN 208 eigene Stufen (R1 bis R5), die sich auf die maximale Laserleistung beziehen, für die die Brille geeignet ist (R1 bis etwa 0,01 W, ansteigend bis R5 bis etwa 100 W im Dauerstrich).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Auswahlkriterien ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Auswahl einer Laserschutzbrille erfolgt nicht nach Aussehen oder Tönung, sondern rechnerisch anhand der Gefährdungsbeurteilung. Maßgeblich sind:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Wellenlänge des Lasers:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; Der Schutz gilt nur in dem auf der Brille angegebenen Wellenlängenbereich. Die Wellenlänge der Strahlungsquelle muss zwingend in diesen Bereich fallen. Ein [[CO2-Laser]] strahlt bei 10,6 µm, ein [[Faserlaser]] oder [[Festkörperlaser]] typischerweise bei rund 1064 nm, frequenzverdoppelte Systeme bei 532 nm. Für jede dieser Wellenlängen ist ein anderer Filter nötig.&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Betriebsart:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; Ob die Quelle im Dauerstrich (cw) oder gepulst arbeitet, entscheidet über den geforderten Kennbuchstaben (D, I, R oder M). Ein nur für D geprüfter Filter kann bei kurzen, energiereichen Impulsen versagen.&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Schutzstufe:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; Die erforderliche L-Stufe ergibt sich aus Ausgangsleistung, Strahldurchmesser und möglicher Bestrahlungsdauer im Verhältnis zum Grenzwert der zugänglichen Strahlung. Sie wird berechnet, nicht geschätzt.&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Rahmen und Seitenschutz:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; Auch der Rahmen muss der Strahlung standhalten und seitlich einfallende oder reflektierte Strahlung abdecken. Für Fehlsichtige stehen Überbrillen oder Korrektionsfassungen zur Verfügung.&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Sichtbarkeit und Komfort:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; Eine ausreichende Lichttransmission im sichtbaren Bereich ist nötig, damit der Arbeitsplatz erkennbar bleibt; hohe Schutzstufen können den Raum stark abdunkeln und erfordern zusätzliche Beleuchtung. Tragekomfort, Beschlagfreiheit und Korrektionsausgleich fördern die tatsächliche Nutzung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die konkrete Auswahl und die Berechnung der Schutzstufe fallen in Deutschland in den Aufgabenbereich des Laserschutzbeauftragten und richten sich nach der Verordnung zum Schutz vor künstlicher optischer Strahlung (OStrV) sowie den zugehörigen Technischen Regeln (TROS Laserstrahlung).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Häufiger Fehler ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der folgenschwerste und zugleich häufigste Irrtum ist die Annahme, eine Laserschutzbrille biete Universalschutz. Das ist falsch: &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Eine Brille schützt ausschließlich in dem Wellenlängenbereich, der auf ihr aufgedruckt ist.&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; Außerhalb dieses Bereichs kann sie nahezu vollständig durchlässig sein. Eine Brille für 1064 nm bietet gegen einen [[CO2-Laser]] bei 10,6 µm oder gegen grünes [[Licht]] bei 532 nm keinen Schutz. Wer eine vorhandene Brille ohne Prüfung des Aufdrucks an einem anderen Laser verwendet, riskiert schwere Augenschäden bei subjektiv völliger Unauffälligkeit, weil unsichtbare Infrarotstrahlung ungehindert auf die Netzhaut trifft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ebenso verbreitet ist die Fehlvorstellung, eine dunkle Tönung bedeute Schutz und eine klare Brille sei ungeschützt. Beides trifft nicht zu. Die Farbe eines Filters sagt nichts über seine Schutzwirkung im relevanten Bereich aus. Ein Filter kann im Sichtbaren dunkelgrün erscheinen und dennoch für das benachbarte Infrarot durchlässig sein. Umgekehrt sind Schutzbrillen für [[CO2-Laser]] häufig nahezu farblos, weil Strahlung bei 10,6 µm bereits von gewöhnlichem Glas oder Kunststoff absorbiert wird. Getönte Sonnen- oder Schweißerschutzbrillen bieten grundsätzlich keinen zertifizierten Laserschutz.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere typische Fehler sind die Verwechslung von Justierbrille (EN 208) und Vollschutzbrille (EN 207), das Unterschätzen reflektierter Strahlung an glänzenden Werkstücken sowie das Weiterverwenden zerkratzter oder ausgebleichter Filter.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Pflege und Prüfung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor jeder Benutzung ist eine Sichtprüfung erforderlich. Kratzer, Risse, Blasen, Verfärbungen oder ein sichtbares Ausbleichen des Filters können die Schutzwirkung herabsetzen; betroffene Brillen sind auszusondern. Besonders empfindlich sind Reflexionsfilter mit dielektrischer Beschichtung, deren Wirkung von Kratzern und vom Einfallswinkel abhängt, während Absorptionsfilter aus eingefärbtem Glas oder Kunststoff bei hoher Belastung ausbleichen können. Viele Brillen kombinieren beide Prinzipien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Reinigung erfolgt mit klarem Wasser oder vom Hersteller freigegebenen Mitteln und einem weichen Tuch; aggressive Lösungsmittel sind zu vermeiden, da sie Beschichtung und Kunststoff angreifen. Zur Aufbewahrung dient ein Etui, das den Filter vor Kratzern und Staub schützt. Die Herstellerangaben zu Alterung und Austausch sind zu beachten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Organisatorisch gehören die Bereitstellung passender Brillen, die Unterweisung der Beschäftigten sowie die Dokumentation im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu den Pflichten des Betreibers. Verantwortlich für Auswahl, Prüfung und Unterweisung ist der bestellte Laserschutzbeauftragte. Weiterführende Grundlagen zu Grenzwerten, Laserbereichen und Schutzmaßnahmen enthält der Artikel [[Laser Sicherheit]]; die Einstufung der Strahlungsquellen behandelt [[Laserklassen]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Sicherheit]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Cheff</name></author>
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